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Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

wird (…)“.Daher sind nach CLP Artikel 18 auf dem Kennzeichnungsetikett die Angaben, die die Identifizierung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen (Produktidentifikatoren) anzubringen, die jedoch auch im Sicherheitsdatenblatt nach REACH Artikel 31 notwendig sind.Mindestens folgende Angaben sind gemäß CLP Artikel 18 Absatz 2 als Produktidentifikator mit folgenden Prioritäten anzugeben:a.  falls der Stoff in CLP Anhang VI Teil ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

Sorge tragen, dass dieser mit allen nötigen Informationen zur Gefährlichkeit des von ihm erworbenen Produktes versorgt wird. Dies kann zusätzliche Hinweise (auch Gefahrenhinweise) notwendig machen. Siehe hierzu REACH-Verordnung Artikel 31 Absatz 4:„(4) Sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird, braucht das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung gestellt ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

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