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Müssen wir von unseren Kunden einen Nachweis für die Einhaltung der im eSDB angegebenen RMM bei zulassungspflichtigen Stoffen einholen?

Zulassungsantrag bei der ECHA abgedeckt. In diesem Fall hat der nachgeschaltete Anwender den zulassungspflichtigen Stoff im Rahmen der in dem Antrag angegeben Bedingungen zu verwenden und auch die darin definierten RMM einzuhalten. Die REACH-Verordnung sieht jedoch nicht vor, dass der nachgeschaltete Anwender Ihrem Unternehmen die Einhaltung der RMM nachweisen muss. Der nachgeschaltete Anwender hat jedoch ...

Stand: 22.06.2021

Dialog: 43535

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

in CLP Anhang I Teil 1 entspricht und er nachweisen kann, dass die Offenlegung der chemischen Identität dieses Stoffes auf dem Kennzeichnungsetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere sein geistiges Eigentum, gefährden würde.“Die für die Beantragung von alternativen chemischen Namen fälligen Gebühren sind in Anhang I in Verbindung mit Artikel 3 ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247