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An wen kann man sich wenden, wenn der Hersteller/Vertreiber eines Gefahrstoffes auch nach wiederholter Aufforderung kein korrektes/brauchbares Sicherheitsdatenblatt liefert?

Die zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter diesem Link:https://lasi-info.com/ueber-den-lasi/arbeitsschutzbehoerden-der-laenderSie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Behörde für Ihren Unternehmenssitz zu wenden. Diese wird dann die Behörde des Unternehmens kontaktieren, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie sich auch direkt ...

Stand: 30.04.2019

Dialog: 42682

Muss in Sicherheitsdatenblättern von Spraydosen der Flammpunkt angegeben werden?

Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42809

Ist es erlaubt, bei sehr kleinen Gefahrstoffgebinden ein faltbares/aufklappbares Etikett anzubringen?

, zu erfüllen. Ob das bei Ihnen zutrifft kann von uns nicht beantwortet werden, da uns die verpackung nicht bekannt ist. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständige Arbeitsschutzbehörde.Wie dem Leitfaden der ECHA zu entnehmen ist, ist es möglich Gefahren- und Sicherheitshinweise auf die Innenseite(n) unterzubringen. ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42792