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Ein Lagerraum wird von zwei verschiedenen Abteilungen genutzt. Müssen die Beschäftigten auch hinsichtlich der vorhandenen Gefahrstoffen der jeweils anderen Abteilung unterwiesen werden?

Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...

Stand: 17.02.2020

Dialog: 43049

Wird eine Betriebsanweisung im Gefahrstoffbereich gemäß § 14 oder gemäß § 20 ausgestellt?

)."Hinweis:In der Ursprungsversion der GefStoffV von 1986 ergab sich die Forderung nach einer Betriebsanweisung aus § 20. Mit Erlass der GefStoffV 2005 sind diese nun unter § 14 zu finden. Die Betriebsanweisungen, die weiterhin auf § 20 GefStoffV verweisen, sind nicht angepasst worden und somit nicht mehr aktuell. ...

Stand: 20.07.2021

Dialog: 20366