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Muss ich für Klebstoffe oder Reinigungsmittel (z.B. whiteboard cleaner), die im Büro verwendet werden, eine Betriebsanweisung erstellen?

Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...

Stand: 25.11.2024

Dialog: 42624

Müssen Betriebsanweisungen auch beim Umgang mit Kleinmengen erstellt und durchgeführt werden?

und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/TRGS/) weisen wir hin. "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 15785