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Können in einer Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV einzelne Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln weggelassen werden, wenn hierfür bereits betriebliche Regelungen bestehen?

und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...

Stand: 03.08.2016

Dialog: 27190

Müssen in einer Betriebsanweisung zum Gefahrstoff beide Verbotsschilder "P002 Rauchen verboten" und "P003 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" verwendet werden, oder reicht P003 als alleiniges Verbotsschild?

Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in:1. Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition oder eines Ereignisses wie z. B. Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre,2. Organisatorische Schutzmaßnahmen,3. Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung,4. Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise).(2 ...

Stand: 29.01.2020

Dialog: 43006