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Müssen die erstellten Betriebsanweisungen mit der Unterschrift des Unternehmers bzw. des Vorgesetzten versehen werden?

Eine gesetzliche Grundlage, nach der eine Betriebsanweisung mit der Unterschrift des Unternehmers versehen sein muss, ist uns nicht bekannt.Allerdings weisen in der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" alle Vordrucke ein Feld für das Bearbeitungsdatum und ein weiteres Feld für die Unterschrift auf.Durch die Unterschrift belegt der Ersteller der Betriebsanweisung deren Wi ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 23286

Muss die Sifa die Betriebsanweisungen prüfen, z.B. jährlich?

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber.Betriebsanweisungen sind u. a. Anweisungen des Arbeitgebers an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Hierbei ist zweckmäßig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt in die Erstellung von Betriebsanweisungen einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt ...

Stand: 02.11.2023

Dialog: 26600