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Ist es verboten, eine Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV - zu erstellen, wenn in der Gefährdungsbeurteilung die Einstufung "kein Gefahrstoff" herausgekommen ist?

Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen sicherges ...

Stand: 15.08.2024

Dialog: 44000

Ein Lagerraum wird von zwei verschiedenen Abteilungen genutzt. Müssen die Beschäftigten auch hinsichtlich der vorhandenen Gefahrstoffen der jeweils anderen Abteilung unterwiesen werden?

Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...

Stand: 17.02.2020

Dialog: 43049