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Mit welchen Warn- und Sicherheitszeichen muss ein Lager bzw. ein Produktionsraum für CMR-Stoffe gekennzeichnet sein?

- und Sicherheitszeichen anzubringen, einschließlich der Verbotszeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“ und „Rauchen verboten“ nach Anhang II Nummer 3.1 der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/27/EU (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 1 ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 42248

Was sind die richtigen Warn- und Sicherheitszeichen für Gefahrenbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffe der Kategorien 1 und 2 erfolgen?

der ASR A1.3):               P002                     „Rauchen verboten“               D-P006                „Zutritt für Unbefugte verboten“   Zusätzlich sind nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten ...

Stand: 31.08.2021

Dialog: 42770