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Wie verhält es sich, wenn eine interne sachkundige Person nach ChemVerbotsV nicht mehr zur Verfügung steht? In welchem Zeitraum muss ein Nachfolge erfolgen?

Wenn eine interne sachkundige Person nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) nicht mehr zur Verfügung steht, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, unverzüglich eine neue sachkundige Person zu benennen. Die ChemVerbotsV gibt zwar keine explizite Frist für die Ernennung eines Nachfolgers vor, jedoch erwartet die zuständige Behörde, dass der Betrieb unmittelbar handelt, um ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 44033

Ist ein industrieller Verwender eines Einsatzstoffes verpflichtet, eine sachkundige Person nach ChemVerbotsV zu bestellen?

Die Chemikalienverbotsverordnung - ChemVerbotsV fordert unter § 6 Abs. 1 Erlaubnis- und Anzeigepflicht:§ 6 Erlaubnispflicht(1) Wer Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, abgibt oder für Drittebereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."Voraussetzung für eine Erlaubnis ist das Vorliegen der Sachkunde entsprechend § 11 ChemVerbotsV.Das bedeutet ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 8953