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Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig von angren ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875