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Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

sind auch die einzulagernden Netto-Explosivmassen – NEM - und verschiedene Mengenschwellen zu betrachten. Nähere Bestimmungen sind u.a. der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 2. SprengV - und den jeweiligen Sprengstofflager-Richtlinien – SprengLR - (Z.B. SprengLR 410 „Richtlinie Aufbewahrung kleiner Mengen“, SprengLR 220 „Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447

Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

fordert sogar Mindestabstände, die nicht unterschritten werden dürfen.Allgemeine Anmerkung:Gemäß § 3 (Ausnahmen) der 2. SprengV kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs der 2. SprengV und von den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln (hier: SprengLR 220) zulassen, wenn andere, ebenso wirksame Maßnahmen getroffen werden. Es sollte mit der zuständigen Behörde ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871