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Wo dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden? Gibt es Verbote?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, ausgenommen Tischfeuerwerk) und Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) dürfen unter erhöhter Vorsicht und Beachtung der Gebrauchshinweise nur im Freien abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 1108

Ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Landschaftsschutzgebieten, im Wald, auf Weiden mit Tieren usw. gestattet?

, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden dürfen. Handelt es sich um Feuerwerkskörper, die im Rahmen eines nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV anzeigepflichtigen Feuerwerkes abgebrannt werden sollen, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde das Abbrennen einzelner Feuerwerkskörper oder des gesamten Feuerwerkes untersagen, wenn dies zum Schutz- Beschäftigter,- Dritter vor Gefahren für Leben und Gesundheit ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 2952