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Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen?

Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren, d ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 17220

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

., § 4 Abs. 3 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen P1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z. B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firmen ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463