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Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Ist für Diagnosetätigkeiten bei Airbags eine eingeschränkte Fachkunde erforderlich?

auch als Sachkunde bekannt) aus.Nochmals auf den Punkt gebracht handelt es sich bei Diagnosetätigkeiten mit denen ein Zerlegen des Airgabmoduls einhergeht, nicht um Verwenden (Ein- und Ausbau) im klassischen Sinn wie es im § 4 beschrieben ist.Abschließend weisen wir darauf hin, dass solche Tätikeiten ohne Konzessionen ausgeübt einen Strafttatbestand nach § 40 SprengG darstellen. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42330