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Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

als Hilfskraft unter Aufsicht. Unter Aufsicht arbeiten heißt in der Regel, dass nicht mehr als zwei Personen unter Aufsicht arbeiten.Auf die DGUV Information 209-007 Fahrzeuginstandhaltung (Kapitel 20) möchten wir hinweisen. ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745