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Fallen PKW- und LKW-Anhänger unter den Begriff "Fahrzeuge" im Sinne des § 1 DGUV 70?

Ja, siehe hierzu die Informationen der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 70: "Der Begriff „Fahrzeuge“ umfasst unter anderem     – Personenkraftwagen,     – Lastkraftwagen,     – Speziallastkraftwagen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge, Wechselbehälter-Umsetzfahrzeuge,     – Kraftomnibusse,     – Sonderkraftfahrzeuge, z. B. Krankentransportwagen, Behindertentransportwagen ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 27927

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

, entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorgaben des OWiG. Siehe hierzu auch die Informationen der DGUV Information 211-001 (bisher: BGI 508) "Übertragung von Unternehmerpflichten". Der Bußgeldkatalog aus dem Gefahrgutrecht findet sich in Anlage 7 der RSEB. Hinweis: Ihre Anfrage betrifft zum Teil auch rechtliche Belange. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hierzu keine Aussage treffen ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445