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Wie müsssen wir uns verhalten, wenn ein LKW einer Spedition in verkehrsunsicherem Zustand auf unser Werksgelände kommt, um Waren zu (ent-)laden?

sein.Sollte der Spediteur nicht für Abhilfe sorgen, kann ggf. die Polizei informiert werden. Sollte der Fahrer nicht einsichtig sein und das Gelände einfach verlassen, melden Sie das Fahrzeug der zuständigen Polizeidienststelle.Ein Festhalten des Fahrzeuges dürfte rechtlich sicherlich ein Problem sein. Sie können das Fahrzeug von Ihrem Gelände verweisen (Hausrecht) und die Be- und Entladung verweigern ...

Stand: 19.10.2018

Dialog: 12210

Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445