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Haben sich in Bezug auf die Ausbildung von Staplerfahrern und Kranbedienern durch die neue Betriebssicherheitsverordnung Änderungen ergeben?

nach dem DGUV Grundsatz 309-003 (bisher: BGG 921) "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweise von Kranführern" bzw. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" haben. Hinweis: Mit dem Inkraftsetzen des Arbeitsschutzgesetzes (1996) hat der Gesetzgeber eine Reihe von weiteren Gesetzen und Verordnungen erlassen ...

Stand: 24.06.2015

Dialog: 24134

Ist für das Bedienen eines Kommissioniergerätes mit Fahrerstand, das schneller als 6 km/h fährt, aber keine Hochhubeinrichtung hat, ein Staplerführerschein erforderlich?

von Lasten eingerichtet und 3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind. In dem DGUV Grundsatz 308-001 (bisher: BGG 925) "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist zum Anwendungsbereich folgendes nachzulesen: Dieser BG-Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...

Stand: 13.11.2015

Dialog: 25280