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Darf eine zu sichernde Ladung mit einer Höhe über 2 m ohne Absturzsicherung betreten werden?

werden können." Umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten werden in der gleichnamigen DGUV Information 208-016 (bisher: BGI 694) "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" angeboten. Das Verlassen der Leiter/Begehen der zu sichernden Ladung ist in Höhen über 2 Metern wegen fehlender Absturzsicherungen nicht zulässig. Weitere Arbeitsverfahren: - Für den Personentransport zu hoch ...

Stand: 25.11.2016

Dialog: 3964

Wie sollen wir uns verhalten, wenn uns beim zusätzlichen Beladen von LKW auffällt, dass die bereits vorhandende Ladung unzureichend gesichert ist?

Stückgut auf das Fahrzeug verlädt, bei mangelhafter Ladungssicherung mit in der Verantwortung, auch wenn das Fremdladegut nicht angefasst wird.Nach dem Ordnungsrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO), hier § 22 StVO, sind der Fahrer und der Verlader verantwortlich, da es sich hier um ganz normales Gut handelt. Als Verlader benannte das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 27.12.1982 den " Leiter ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 11367