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Wie sollen wir uns verhalten, wenn uns beim zusätzlichen Beladen von LKW auffällt, dass die bereits vorhandende Ladung unzureichend gesichert ist?

, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 11367

Wie muss eine schriftliche Betriebsanweisung zur richtigen und sicheren Stauung von Gütern auf Fahrzeugen für einen Versender aussehen?

Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3874