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Ist für das Führen eines Teleskopstaplers ein Ausbildungsnachweis, allgem. als "Staplerschein" bekannt, erforderlich?

in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Der "normale" Staplerschein reicht nicht aus.Fazit: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung -BetrSichV- und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers ...

Stand: 25.03.2022

Dialog: 14749

Reicht für Spezialstapler zum Transport großer Stahlspulen der normale Staplerschein aus?

der DGUV Vorschrift 68 führt zur Befähigung Folgendes aus:"Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Vor Erteilung ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 5277