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Unter welchen gefahrgutrechtlichen Bedingungen ist die Beförderung von Lösemittelabfällen in teilweise offenen Kleingebinden in "loser Schüttung" möglich.

Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten, können ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 11470

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Gefahrzettel auf den Versandstücken verkleinert werden?

, in der unteren Hälfte dieselbe Farbe wie die Nummer der Klasse oder Unterklasse in der unteren Ecke haben. Wenn Abmessungen nicht näher spezifiziert sind, müssen die Proportionen aller charakteristischen Merkmale den abgebildeten in etwa entsprechen.5.2.2.2.1.1.3 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels ...

Stand: 29.12.2017

Dialog: 640

Wie muss der Gefahrzettel (Label) nach ADR farblich korrekt gestaltet sein?

nach ADR:Symbol (sieben senkrechte Streifen in der oberen Hälfte): schwarz auf weißem Grund; unterstrichene Ziffer 9 in der unteren Ecke ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 5779