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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Muss beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinmengen) ein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden?

Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...

Stand: 07.06.2024

Dialog: 30547

Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

Betroffen ist hier die Rechtsdefinition „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“ gemäß § 2 „Begriffsbestimmungen“ des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG). Beförderung im Sinne von § 2 Abs. 2 GGBefG beinhaltet auch „zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung“. Ein solcher Aufenthalt liegt nach § 2 Abs. 2 GGBefG vor, „wenn dabei ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380