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Rechercheergebnisse

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Muss beim Transport von Gefahrstoffen (Kleinmengen) ein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden?

Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...

Stand: 07.06.2024

Dialog: 30547

Wie müssen in einer Formaldehydlösung getränkte Patientenproben, die nicht dem ADR unterliegen, für den öffentlichen Straßenverkehr verpackt sein?

enthält. Insbesondere bei formalingetränkten Proben sollte bedacht werden, dass die Proben bei ungenügender Tränkung noch Krankheitserreger enthalten können.Beispiele für freigestellte medizinische Proben von Menschen sind:• Blut- oder Urinproben zur Kontrolle des Cholesterin-Spiegels, des Blutzucker- Spiegels, des Hormon-Spiegels oder prostataspezifischer Antikörper (PSA)• Erforderliche Proben ...

Stand: 06.05.2021

Dialog: 42787