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In welchem Umfang muss ich als Verlader vor der Beladung von gefährlichen Gütern das Fahrzeug, den Fahrzeugführer, die Ausrüstung etc. auf Vollzähligkeit, Richtigkeit, Mitführung usw. überprüfen?

Der § 21 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn u. Binnenschifffahrt (GGVSEB) benennt die Pflichten des Verladers. Weiter sind in § 29 der GGVSEB Pflichten für den Verlader benannt die auch die Kontrolle der Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung verlangen. Damit wird klargestellt, dass durch den Verlader alle in der Frage genannten Punkte zu kontrollieren sind. Über die Häufigkeit hat ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 9520

Was ist bei der Beladung von LKW-Tankzügen und Eisenbahn-Kesselwagen mit Mineralöl zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Begehen der Tanks?

Bei Beladevorgängen von Mineralöl auf Fahrzeuge sind die Gefahrgutvorschriften des ADR / RID zu beachten. Weiterhin müssen die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden. Genauere Anforderungen für den Auf- und Abstieg sowie das Begehen des Fahrzeuges sind in der DGUV Vorschrift 70 (bisher: BGV D29) "Fahrzeuge" in den §§ 24 und 25 zu finden. Informationen finden ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 6757

Bei dem Transport von Gefahrgut mit LKW, muss hierbei für die Ladungssicherung die VDI 2700 beachtet werden?

, dass wenn kein Gefahrgut transportiert wird weiterhin nach VDI 2700 zu sichern ist. Die Bußgeldvorschriften für den Transport von Gefahrgut ergeben sich aus § 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Dort heißt es in Absatz 1: Der Verlader und der Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben die Vorschriften über die Beladung ...

Stand: 27.07.2016

Dialog: 27128