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Müssen Alt-Maschinen, die betrieblich eingesetzt werden, der aktuellen Maschinenrichtlinie entsprechen?

Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...

Stand: 13.07.2016

Dialog: 24966

Kann bei einem Industrieroboter, der nur als frei einrichtbare Haltevorrichtung verwendet wird, auf aufwendige Sicherheitsvorkehrungen verzichtet werden?

Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal unerheblic ...

Stand: 19.06.2013

Dialog: 18768