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Fallen die Forstketten oder Zugketten unter die Maschinenrichtlinie?

Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für  die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte;  Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...

Stand: 11.03.2015

Dialog: 23305

Wie ist zu verfahren, wenn eine Maschine anders genutzt wird als vom Hersteller vorgesehen?

eine wesentliche Veränderung von Maschinen vorgenommen wurde, kann auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA abgerufen werden. ...

Stand: 23.05.2017

Dialog: 13762