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Fallen die Forstketten oder Zugketten unter die Maschinenrichtlinie?

Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für  die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte;  Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA angebot ...

Stand: 11.03.2015

Dialog: 23305

Stellen die beschriebenen Umbaumaßnahmen an einem Traktor eine wesentliche Änderung dar?

Traktoren als landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen zum einen der Traktorenrichtlinie 2003/37/EG und -soweit die Traktorenrichtlinie keine technischen Anforderungen stellt - der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Änderungen an einem Traktor können somit die strassenverkehrsrechtliche Zulassung berühren und auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie betreffen.Eine wesentliche Veränderungen ...

Stand: 22.05.2013

Dialog: 18576