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Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328

Fällt eine durch Schwerkraft betriebene Rollenbahn unter die Maschinenrichtlinie?

Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...

Stand: 29.06.2015

Dialog: 24183