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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 18685

Ist bei der Konformitätserklärung eine Beschränkung auf gewisse Positionen ohne Namensnennungen ("vertreten durch Geschäftsführer, Technischen Leiter" etc.) sinnvoll, möglich oder überflüssig?

Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21199