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Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob durch das ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Müssen Personenaufnahmemittel, die Offshore eingesetzt werden, neben den nationalen Regularien (BGR, DIN EN), ebenfalls international zertifiert sein?

sind zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.    ...

Stand: 24.09.2013

Dialog: 19441