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Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

aufgrund seiner Größe nicht lesbar gekennzeichnet werden kann. Hierbei muss jedoch unterschieden werden zwischen den Angaben zur Kontaktanschrift des Herstellers bzw. Einführers (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und der Kennzeichnung zur Identifikation des Produktes (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, z.B. eine Modell-, Typ- oder Seriennummer). Es ist denkbar, dass ein Produkt für eine Anbringung der Anschrift zu klein ist, jedoch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634