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Frage zum Thema Warnkleidung beim Winterdienst und Straßenunterhaltung.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 35 (6) der Straßenverkehrsordnung - StVO muss die Hintergrundfarbe von Warnkleidung für Personen, die diese im öffentlichen Straßenverkehr tragen, fluoreszierendes Orange-Rot oder fluoreszierendes Gelb sein. Siehe hierzu auch die Regelungen für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und Abschnitt 4 der DGUV Information 212-016 - Warnkleidung (bisher BGI/DGUV ...

Stand: 24.02.2015

Dialog: 9939

Besteht eine Helmtragepflicht für Abschleppunternehmen, wenn das abzuschleppende Fahrzeug mit einer kraftbetätigten Hebevorrichtung aufgenommen und auf dem Schleppfahrzeug abgesetzt wird ?

eines Einweisers steuern. Dies gilt nicht für programmgesteuerte Krane....(9) Der Kranführer soll Lasten nicht über Personen hinwegführen. Bei Verwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen, die die Last durch Magnet-, Reib- oder Saugkräfte ohne zusätzliche Sicherung halten, sowie bei Kranen ohne selbsttätig wirkende Hub- oder Auslegereinziehwerksbremse darf er die Last nicht über Personen hinwegführen."  ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 3552