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Gilt die Faustfeuerwaffe von z.B. Sicherheitsdiensten als Arbeitsmittel und fällt damit unter die BetrSichV? Müssen Waffen wiederkehrend geprüft werden und welche Prüffristen gelten bzw. werden empfohlen?

. Die Begriffsbestimmung des § 2 BetrSichV trifft somit auf Schusswaffen von Sicherheitsdiensten zu. Sie sind also als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten. Auch Rücksprachen mit leitenden Fachkräften für Arbeitssicherheit der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes ergaben die einheitliche Auffassung, dass es sich bei Schusswaffen der Polizei um Arbeitsmittel im Polizeivollzugsdienst ...

Stand: 19.05.2017

Dialog: 29190

Gilt ein gelernter Kfz- und Landmaschinenschlosser als befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel den ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 13869