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Sind die Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten in Aerosolverpackungen bei > 10.000 l von der Erlaubnispflicht nach BetrSichV betroffen?

Aerosolpackungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprühdosen oder Spraydosen bezeichnet. Es handelt sich um ortsbewegliche Behälter, die oftmals auch entzündbare Flüssigkeiten enthalten.Die Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Lageranlagen, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter gelagert ...

Stand: 09.07.2022

Dialog: 43680

Benötigt man für ein Spirituosenlager von 1.500.000 l eine Erlaubnis gemäß § 18 BetrSichV?

. Stoffeigenschaften (entzündbare Flüssigkeit) und einen Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius haben und es beabsichtigt ist, in den Lagereinrichtungen (Fässern) einen Gesamtrauminhalt von weit mehr als 10 000 Litern zu lagern, bedarf die vorgesehene Lagerung einer Erlaubnis nach § 18 BetrSichV. ...

Stand: 12.04.2017

Dialog: 28808