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Gehören Schienenfahrzeuge (z.B. Lokomotiven, Güterwagen) bzw. deren Ausrüstungsteile (z.B. Druckluftbehälter)zu dem Regelungsumfang der Betriebssicherheitsverordnung?

Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...

Stand: 04.05.2017

Dialog: 1969

Unter welche Art Arbeitsmittel ist eine elektrisch angetriebene Kehrsaugmaschine (Vmax. = 6 kmh) einzuordnen, bzw. welche DGUV-Vorschrift findet Anwendung?

Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...

Stand: 25.12.2019

Dialog: 42988