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Müssen für Maschinen, die vor dem 1.1.1993 als Neuanlagen gekauft wurden, Typenschilder und Betriebsanleitungen vorhanden sein?

in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen. Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften sind die Anforderungen des Anhangs I und II ...

Stand: 26.12.2015

Dialog: 25623

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

decken diese Bestimmungen mit festen oberen Prüffristen - aufgrund bisheriger und bewährter Erfahrungen in der Praxis - den Regelfall für die betriebliche Überprüfung von Arbeitsmitteln ab und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Unter diesem Aspekt sind diese Orientierungshilfen unverzichtbar, solange der Anwender noch nicht auf aktuelle Technische Regeln (Stand der Technik) zur BetrSichV ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694