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Wie ist das Mitbringen/Benutzen privater Werkzeuge / Betriebsmittel im Betrieb zu bewerten?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen der ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 6466

Was ist bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln für den Eigengebrauch hinsichtlich der BetrSichV zu beachten?

, der Druckgeräterichtlinie oder der Niederspannungsrichtlinie entsprechen müssen."Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt."Mit "formalen Anforderungen" sind beispielsweise die CE-Kennzeichnung oder die EG-Konformitätserklärung gemeint. Diese brauchen bei selbst hergestellten Arbeitsmitteln ...

Stand: 17.02.2024

Dialog: 24733