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Ist jede "prüfpflichtige Änderung" an einer im Sinne des § 18 Abs. 1 BetrSichV erlaubnisbedürftigen Anlage automatisch eine "erlaubnisbedürftige Änderung"?

Nein. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise erlaubnisbedürftig, welche die Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage beeinflussen. Beispiele für die Unterscheidung finden sich in den Anhängen 1 - 4 der TRBS 1122. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese TRBS noch nicht an die BetrSichV2015  angepasst wur ...

Stand: 02.06.2017

Dialog: 29435

Welche Anforderungen sind an wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln durch einen externen Dienstleister zu stellen?

zurückgreifen kann. Folgende Konsequenzen lassen sich zusammenfassen: - im Konkurrenzverhältnis gilt: Staatliches Recht hat Vorrang vor dem autonomen Satzungsrecht; - der BetrSichV widersprechende Aussagen in den Unfallverhütungsvorschriften verlieren ihre Verbindlichkeit; - mit dem Inkrafttreten der BetrSichV ist kein automatisches Außerkrafttreten einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften verbunden ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 4694