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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206

Darf (oder muss) ich als gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer an Dampfkesselanlagen Arbeiten nach TRD 601/TRD 604 durchführen?

schriftlich beauftragt wurden, dürfen sie die erforderlichen Wartungsarbeiten (z. B. aufgehobene TRD 601 bzw. 604, heute nur noch Erkenntnisquelle) durchführen. Hinsichtlich Ihrer Frage nach dem "muss" verweisen wir auf arbeitsrechtliche Vorschriften, deren Beantwortung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsschutzverwaltung fällt. ...

Stand: 03.11.2015

Dialog: 25186