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Die Wartung unserer Dampfkesselanlage übernimmt eine externe Firma. Diese muss auch in den Kessel einsteigen. Wer muss das Befahrkonzept für den Dampfkessel erstellen?

und durchzuführen, dass diese wirksam sind. Jeder Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten die gemeinsam festgelegten Schutzmaßnahmen anwenden.Fazit: Für das grundsätzliche Befahrkonzept (Einstiegsmöglichkeiten, Freigabeverfahren etc.) ist der Betreiber der Kesselanlage zuständig. Die Wartungsfirma muss darauf aufbauend für ihre Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 14.11.2018

Dialog: 42496

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

für die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitgebern sind in Abschnitt 5.5.5 enthalten.(2) Der Arbeitgeber hat nach § 4 Absatz 6 BetrSichV die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er dafür zu sorgen ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206