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Welche Tätigkeiten darf eine unterwiesene Person (Schlosser), der kein Kesselwärter ist, an einer Dampfkesselanlage ausführen?

Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung ...

Stand: 01.03.2016

Dialog: 26071

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung für einen Dampfkessel durchführen?

Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 12.08.2020

Dialog: 43206