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Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

, die über die Tätigkeiten, die sie ausführt, entsprechend fachlich ausgebildet ist. Zur Rechtssicherheit für beide Parteien ist es sinnvoll, dies schriftlich zu fixieren. ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

der sicheren Verwendung eine Betriebsanweisung ausarbeiten und den Beschäftigten in schriftlicher Form zur Kenntnis bringen."Auf die in Anhang 1 aufgeführten Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV möchten wir hinweisen.Ebenso verweisen ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951