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Gelten für eine Aufzugsanlage in einem Privathaus die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung? Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 42825

Ist die TRBS 1115-1 Cybersicherheit für Aufzüge im reinen Wohnbau ohne gewerbliche Nutzung verpflichtend bzw. anzuwenden?

und des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Überwachungsbedürftig im Sinne des ÜAnlG ist eine Anlage, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient.Handelt es sich bei dem “reinen Wohnbau“ um ein privat genutztes Wohnhaus, finden die genannten Vorschriften keine Anwendung. Wird dieses Wohnhaus jedoch vermietet, so dient dieses Wohnhaus wirtschaftlichen Zwecken und die Vorschriften ...

Stand: 23.11.2023

Dialog: 43851