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Sind bei Aufzügen der Notfallplan und der Alarm- und Befreiungsplan identisch?

ist verfügt, dass der Notfallplan dem Notdienst vor der Inbetriebnahme des Aufzuges zur Verfügung zu stellen ist. Die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung an den Notdienst ist gemäß § 22 (2) Nr. 2 BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Ganz anders der Alarm- und Befreiungsplan nach TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007. Er konkretisiert lediglich die Forderungen des § 12 der BetrSichV ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27939

Muss ein Aufzug nach der Nachrüstung mit einem Fernnotrufsystem von einer zuständigen Überwachungsstelle abgenommen werden? Ist er bis zu dieser Abnahme stillzusetzen?

Betrieb zu nehmen.Des Weiteren stellt das Betreiben eines Aufzugs ohne ein Zweiwege-Kommunikationssystem ab dem 01.01.2021 nach der BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch ein nicht unerhebliches Bußgeld geahndet werden kann. ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43289