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Wo genau muss ein Notfallplan nach BetrSichV Anhang 1 Punkt. 4.1 -2015- angebracht sein? Im Aufzug oder am Aufzug oder in der Nähe des Aufzugs?

zu allen Einrichtungen der Anlage haben,d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können,e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr),f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung undg) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.Der Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen ...

Stand: 26.03.2021

Dialog: 43019

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

eingewiesene Personen,- befähigte Personen und- Fachkräfte von Aufzugsfirmen."Ob der von Ihnen bestimmte Techniker die o.g. Voraussetzungen erfüllt, ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu bestimmen. ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302