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Wer darf die Zwischenprüfung, die nach der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen gefordert wird, durchführen?

des Prüfzeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen durchzuführen.  Die Zwischenprüfung ist ebenfalls durch eine ZÜS durchzuführen (Anhang 2, Ziffer 4.3 BetrSichV). Zugelassene Überwachungsstellen finden Sie über diesen Link der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24835

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie− sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnissezu berücksichtigen.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass ein auf dem Markt bereitgestelltes Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Einsatzbedingungen und der auszuführenden Arbeiten nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher verwendet werden kann, hat der Arbeitgeber geeignete ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269

Fällt ein Aufzug einer Anlage in der Prozessindustrie unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?

Auf der Seite „Aufzugsverordnung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Folgendes nachzulesen:„Regelungen zum Inverkehrbringen von Aufzügen und zur Bereitstellung neuer SicherheitsbauteileNeue Aufzüge dürfen in der europäischen Union nur in Verkehr gebracht werden und neue Sicherheitsbauteile für Aufzüge dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt ...

Stand: 20.01.2024

Dialog: 43876