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Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, si ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 wir ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302