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Ist für die Befähigung der Personenrettung aus Aufzügen die Schulung befähigte Person Aufzug nach TRBS 3121 erforderlich oder reicht eine Einweisung auf einen Aufzug aus?

eine ausreichende Anzahl Hilfeleistender bereitsteht. Als Hilfeleistende gelten hierfür vom Arbeitgeber beauftragte Personen, die in der Lage sind, Befreiungsmaßnahmen sachgerecht – ohne Gefährdung von Eingeschlossenen und sich selbst – durchzuführen. Dazu zählen: a) besonders eingewiesene Personen, b) befähigte Personen und c) Fachkräfte von Aufzugsfirmen.[...]"In den FAQs zur Sicherheit von Aufzugsanlagen ...

Stand: 25.09.2025

Dialog: 44190

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

eingewiesene Personen,- befähigte Personen und- Fachkräfte von Aufzugsfirmen."Ob der von Ihnen bestimmte Techniker die o.g. Voraussetzungen erfüllt, ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu bestimmen. ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302